Neu: Erweiterte Textbausteine zur Erstellung einer Standard-Patientenverfügung 2011 plus

Auf dieser WebseiteMit diesem Formular können Sie die Erstellung einer individualisierten Standard-Patientenverfügung in Auftrag geben.
Sie wird für Sie in zweifacher Ausfertigung ausgearbeitet und mit Vorsorgevollmachten und einem Hinweiskärtchen zum Bei-sich-tragen per Post zugesandt.
Wenn Sie Fragen zu diesem Formular haben, können Sie sich unter 030 613904-12 kostenlos beraten lassen (Mo., Di., Do., Fr. von 10–17 Uhr).
Sie erhalten einen zusammenhängenden Text aus den von Ihnen gewählten Optionen (Abbildung).
Die reguläre Kostenerstattung dafür beträgt 24 Euro wenn online eingegeben, sonst 30 Euro inklusive Porto (Ermäßigungsmöglichkeit siehe unten im Teil  D ). Auslandssendungen plus bis zu fünf Euro Portokosten.
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Ihre Daten werden im Zweifel so ausgedruckt, wie Sie sie eingeben. Daher bei der Eingabe bitte korrekte Groß- und Kleinschreibung sowie Umlaute benutzen!
Begriffserklärungen erhalten Sie, wenn Sie auf einen unterstrichenen Begriff klicken (erfordert Javascript).

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Die unterstrichenen, fetten Begriffe sind auf der Seite "Begriffserklärung" erläutert.
 

Ich (Verfügende/r): , geboren am ,

wohnhaft in , ,

Vorwahl: Telefon: , bestimme hiermit vorsorglich für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann:

 A  Exemplarische Situationen für die in  B  abgelehnten bzw. gewünschten medizinischen Maßnahmen (Festlegungen 1–5):

Die folgenden drei Hauptpunkte decken nur mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit »aussichtslose« Situationen ab. Die jeweiligen Unterpunkte beziehen weitere Situationen ein, die noch nicht unumkehrbar sein müssen oder sind. Sie können alle Situationen durch Ankreuzen (Anklicken) auswählen.
Unbedingt zu beachten: Für alle in Teil  A  angekreuzten Situationen sind dann in Teil  B  Festlegungen nur insgesamt zu treffen, d. h. medizinische Behandlungen abzulehnen oder anzunehmen. Soll in einer Situation z. B. keine Intensivmedizin mehr erfolgen, aber eine Antibiotikabehandlung, empfiehlt sich das Alternativmodell einer optimalen Patientenverfügung (in diesem sind Differenzierungen und individuelle Abwägungen möglich).

Wenn ...

ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde.

 

ich mich im Endstadium einer schweren, unheilbaren Erkrankung befinde und einwilligungsunfähig bin (auch wenn ein Sterben noch nicht absehbar ist bzw. noch länger hinausgezögert werden könnte).

in Folge einer schweren Gehirnschädigung mein Bewusstsein nach sorgfältiger Abklärung und Einschätzung erfahrener Fachärzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich verloren ist.

 

(auch) wenn z. B. nach Schädel-Hirn-Trauma oder Schlaganfall innerhalb von Tagen/Wochen/Monaten/Jahren (nicht gewünschtes streichen) keine wesentliche Besserung dahingehend erfolgt, dass ich wieder Einsichten gewinnen und bewusst mit anderen Menschen in Kontakt treten kann.

ich bei Hirnabbauprozess – z. B. bei Demenzerkrankung nach dem Alzheimer-Typus – im späten Stadium trotz Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen.

 

(auch) wenn in einem früheren Stadium von Demenz bei akuter Lebensbedrohung intensivmedizinische Eingriffe erforderlich sind.

Weitere Situation(en):
Hier können weitere Situationen von Einwilligungsunfähigkeit in eigenen Worten eingefügt werden:
. (Beispiele)

Beispiele:
  • Wenn schwere Dauerschäden bzw. bleibende Pflegebedürftigkeit absehbar sind.
  • Wenn bei Bewusstlosigkeit nach 72 Stunden keine Zeichen der zerebralen Erholung (Schmerzreflex, Pupillenreaktion, Lidschlussreflex) festzustellen sind.

 B  Festlegungen 1–5 zur Durchführung, Unterlassung oder Beendigung bestimmter medizinischer Maßnahmen für die unter  A  genannten Situationen

1. Unverzichtbare Basisversorgung, Schmerz- und Symptombehandlung

Neben menschenwürdiger Unterbringung, Zuwendung und Körperpflege sind Schmerzen und andere belastende Symptome wie Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe u. a. fachgerecht zu lindern. Hunger und Durst sollen so lange wie möglich auf natürliche Weise gestillt werden, ggf. mit Hilfe (Handreichung) bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme.

Wenn Schmerzen oder Atemnot in den oben unter  A  genannten Situationen nicht anders zu lindern sind: Sollen dann auch bewusstseinsdämpfende (sedierende) Mittel verabreicht werden?

JA: Dann wünsche ich auch bewusstseinsdämpfende (sedierende) Mittel.

 

Die unwahrscheinliche Nebenwirkung einer – ärztlicherseits ungewollten – indirekten Verkürzung meiner Lebenszeit nehme ich in Kauf.

NEIN: Ich wünsche eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung, aber keine Mittel, die zur Dämpfung des Bewusstseins führen können.

 

2. Intensivmedizinische Maßnahmen in den unter  A  genannten Situationen?

JA: Dann soll alles, was intensivmedizinisch noch möglich und indiziert ist, zur Lebenserhaltung getan werden.

NEIN: Dann keine lebenserhaltenden Eingriffe und Maßnahmen mehr wie z. B. Dialyse (Blutwäsche) bzw. schon eingeleitete Maßnahmen sollen beendet werden.

 

Dann keine künstliche Beatmung mehr bzw. eine schon eingeleitete soll eingestellt werden. Ich setze dabei voraus, dass ich Medikamente zur Linderung von Atemnot erhalte.

 

3. Künstliche Ernährung in den unter  A  genannten Situationen?

JA: Wenn ich auf natürliche Weise nichts mehr zu mir nehmen kann.

NEIN: Dann keine künstliche Ernährung mehr, unabhängig von der Form der Zuführung (z. B. Magensonde durch Nase oder Bauchdecke/venöse Zugänge).

 

Dann auch keine künstliche Flüssigkeitszufuhr mehr, es sei denn, sie ist – in vermindertem Maße – palliativmedizinisch angezeigt. Auf die fachgerechte Mundpflege und -befeuchtung ist besonderer Wert zu legen.

 

4. Antibiotika/Blutbestandteile u. a. Mittel (Medikamente) in den unter  A  genannten Situationen?

JA: Ich wünsche diese Mittel, falls damit mein Leben verlängert werden kann.

Ich erlaube diese Mittel nur dann, wenn sie zur Linderung meiner Beschwerden erforderlich sind.

NEIN: Diese Mittel und Medikamente lehne ich dann absolut ab.

 

5. Versuche zur Wiederbelebung bei akutem Herz-/​Kreislauf-Stillstand in den unter  A  genannten Situationen?

JA: Ich wünsche dann noch Versuche zur Wiederbelebung.

NEIN: Dann keine Versuche zur Wiederbelebung mehr.

 

Ein Notarzt soll dann nicht verständigt werden.

Bis hier haben Sie die elementaren Fragen der Standard-Patientenverfügung beantwortet. Gemäß einer Broschüre des Bundesjustizministeriums umfasst sie allerdings noch weitere Angaben. Diese beziehen sich u. a. auf:
– Ort der Behandlung am Lebensende und gewünschter Beistand (z. B. Zuhause/​durch ein Hospiz),
– Aussagen zur Verbindlichkeit und zur Durchsetzung der Patientenverfügung (z. B. durch Ihren Bevollmächtigten),
– weitere Aussagen (z. B. zur Organspende).
Vor allem sollten Sie nach Möglichkeit eine oder mehrere Vertrauensperson(en) für eine ergänzende Gesundheitsvollmacht benennen.
Wenn Sie unsere Abfassungshilfe in Anspruch nehmen möchten: Die Bearbeitungs­gebühr von 24 Euro (wenn online eingegeben, sonst 30 Euro) ist unabhängig vom Umfang Ihrer Patientenverfügung und/oder der Beratungszeit (kosten­lose telefonische Beratung unter 030 613904-12). Wir empfehlen Ihnen die zusätz­lichen Angaben 6–11 im folgenden Abschnitt  C  ebenfalls zu beantworten. Wenn Sie dies nicht wünschen, klicken Sie hier, um den Teil zu überspringen:

 C  Weitere Angaben für meine Patientenverfügung

Sie können bei den Fragen 6–9 mehrere Optionen wählen (aber nicht alle).

6. Sonstige Behandlungssituationen/Wiederbelebungsversuche allgemein UNABHÄNGIG von den Situationen, die unter  A  genannt sind

Solange Aussicht besteht, dass mir ein lebenswertes, umweltbezogenes Leben ermöglicht werden kann, erwarte ich dazu sinnvolle Mittel zur Lebenserhaltung inklusive intensivmedizinischer Maßnahmen.

Ich füge ein Zusatzblatt »Was mir wichtig ist« bei (wird Ihnen mit zugesandt), z. B. mit meinen Vorstellungen zu einem (noch) lebenswerten Leben. Dieses dient auch als Interpretationshilfe für Situationen, die hier nicht aufgeführt sind bzw. die Abwägungen erforderlich machen (lassen Sie sich dazu beraten).

Versuche zur Wiederbelebung wünsche bzw. akzeptiere ich heute prinzipiell, aber nur unter dieser Bedingung:

Sie erfolgen innerhalb von maximal fünf Minuten nach dem Herz-/​Kreislauf-Stillstand mit der Aussicht, hoffentlich ohne schwere Gehirnschäden zu überleben und/oder

Der Herz-/​Kreislauf-Stillstand ist im Rahmen von geplanten medizinischen Eingriffen aufgetreten (z. B. bei Operationen, zu denen ich selbst mein Einverständnis gegeben habe).

Versuche zur Wiederbelebung nach Herz-/​Kreislauf-Stillstand sowie intensivmedizinische Eingriffe lehne ich in jedem Fall heute schon ab (d. h. nicht nur in den unter  A  genannten Situationen).

 

7. Gewünschter Aufenthaltsort am Lebensende

Ich möchte …

wenn irgend möglich in meiner vertrauten Umgebung verbleiben.

dort sein, wo meine Würde, Versorgung und Selbstbestimmung am besten gewahrt sind.

bei Komplikationen am Lebensende in ein Krankenhaus verlegt werden.

nach Möglichkeit in einem Hospiz sterben.

 

8. Gewünschter Beistand am Lebensende (spirituell, menschlich, fachlich)

Vertreter/in der folgenden Kirche / Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft: .

Hospiz-, Palliativ- oder Pflegedienst: .

Ärztin oder Arzt meines Vertrauens: .

Sonstige Personen (die nicht zu Ihrem unmittelbaren Lebensumfeld gehören oder bevollmächtigt werden): .

 

9. Zur Verbindlichkeit / Auslegung und Entscheidung

Die von mir bevollmächtigte(n) Person(en) (siehe 11.) soll(en) – nach ärztlicher Aufklärung – einen eigenen Ermessensbereich haben, wie meinen späteren Bedürfnissen gemäß über medizinische und pflegerische Maßnahmen zu entscheiden ist.

Eindeutige Festlegungen dieser Patientenverfügung gelten für Ärztinnen/Ärzte unmittelbar verbindlich. Solange ich sie nicht widerrufen habe, soll mir in der konkreten Situation keine Änderung meines Willens unterstellt werden.

In Zweifelsfällen und in hier nicht abgedeckten Situationen soll unter Einbeziehung der behandelnden Ärztinnen/Ärzte sowie naher Angehöriger und sonstiger Bezugspersonen – im größtmöglichen Konsens – mein mutmaßlicher aktueller Wille ermittelt werden.

Wenn aufgrund meiner Gesten, Blicke oder sonstiger Äußerungen ein Lebenswille erkennbar wird, soll im Zweifel für das Leben entschieden und insbesondere auf Antibiotika-Behandlung und künstliche Ernährung nicht verzichtet werden.

 

10. Erlaubnis zur Organspende nach Hirntod?

JA: Ich stimme einer Organentnahme zum Zweck der Transplantation zu. Intensivmedizinische Maßnahmen zur Vorbereitung der Organentnahme sind dann erlaubt.

NEIN: Ich lehne eine Entnahme meiner Organe ab.

Ich bin (noch) unentschieden.

 

11. Bevollmächtigung von Vertrauensperson(en) für die spätere Vorlage der Patientenverfügung

Sie erhalten automatisch zwei Vorsorgevollmachten für gesundheitliche AngelegenheitenGesundheitsvollmacht.«) ausgestellt. Wenn Sie das hier angeben, werden die im Folgenden angegebenen Kontaktdaten Ihrer Bevollmächtigten mit eingedruckt. Sie können eine bis drei Vertrauenspersonen einsetzen. Wenn keine vorhanden ist, können Sie mit Hilfe eines Betreuungsfomulars (siehe unten) anderweitig vorsorgen.
 

Folgende Person(en) sollen bevollmächtigt werden, meinen hier zum Ausdruck gebrachten Willen zu vertreten, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin.

1. Bevollmächtigte(r):

Vorname Nachname:

Vorwahl: Telefon:

PLZ Ort:

, Straße & Nr.:

2. Bevollmächtigte(r):

Vorname Nachname:

Vorwahl: Telefon:

PLZ Ort:

, Straße & Nr.:

3. Bevollmächtigte(r):

Vorname Nachname:

Vorwahl: Telefon:

PLZ Ort:

, Straße & Nr.:

Weitere Vorsorgeformulare erwünscht?

Ich habe vor, neben Gesundheitsvollmachten auch (Vorsorge-)Vollmachten für finanzielle und sonstige Rechtsgeschäfte auszustellen, und bitte um entsprechende Vordrucke.

 

Die oben genannte(n) Person(en) soll(en) mich auch in finanziellen und rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten vertreten, und ist (sind) bitte dafür einzutragen.

Ich bitte um Betreuungsverfügungen, da eine Vertrauensperson für eine Vollmacht nicht zur Verfügung steht bzw. nicht damit belastet werden soll.

Sie erhalten automatisch zwei Originale der Vollmachten. Wenn Sie statt dessen drei möchten, wählen Sie das bitte hier aus:

 

 D  Hinweis auf Beratung/Schlussbemerkungen

Eine Beratung beim Abfassen einer Patientenverfügung und entsprechende Bezeugung durch eine fachkundige Person oder eine Ärztin/​einen Arzt ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird aber von der Bundesärztekammer, dem Bundesministerium der Justiz und allen medizin-ethischen Experten dringend empfohlen.

Ich habe mich vor der Erstellung dieser Patientenverfügung …

beraten lassen durch und/oder

informiert bei/durch .

Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner hier getroffenen Entscheidungen voll bewusst. Ich habe diese Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck erstellt.

Mir ist die Möglichkeit der Änderung und des formlosen Widerrufs meiner Patientenverfügung bekannt.

Über Möglichkeiten der Unterstützung für Sie, Ihre Vertreter und Angehörigen durch die Bundeszentralstelle Patientenverfügung werden wir Sie informieren. Dort kann auch ein Original Ihrer Patientenverfügung hinterlegt werden.
 

Gebührenerstattung von 24 Euro30 Euro / Dringlichkeit

Ich erkläre mich bereit, nach Erhalt meiner erstellten Standard-Patientenverfügung (mit Vollmachtsformularen), einen Beitrag in Höhe von insgesamt Euro zu leisten.
Darin sind 24 Euro30 Euro zur Erstattung der Bearbeitungsgebühr enthalten, der Rest soll als Spende gelten (wir sind als gemeinnützig anerkannt und lassen Ihnen einen Spendenüberweisungsträger zukommen, der bei Spenden bis 200 Euro als Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt gilt).

Ich bitte um eine Reduzierung und habe einen geringeren Betrag als 24 Euro30 Euro eingetragen.

Dringlichkeit zur Bearbeitung meiner Patientenverfügung
Normal (innerhalb einer Woche) Eilig  Notfall (innerhalb eines Werktages)

 

Auftraggeber

Bitte überprüfen Sie alle Angaben zur Sicherheit und ergänzen für evtl. Rückfragen Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse (für die Auftragsbestätigung). Wenn die fertige Patien­ten­ver­fü­gung an eine andere Adresse als die des Verfügenden geschickt werden soll (z. B. an eine Vertrauensperson, Hospizeinrichtung o. ä.), ändern Sie hier bitte die Anschrift. Die Patien­ten­ver­fü­gung wird an diese Anschrift gesandt:

Frau/Herr PLZ Ort: , Straße & Nr.:

Vorwahl: Telefon: (für eventuelle Rückfragen), E-Mail-Adresse: (optional)

Nachricht/Begründung (für Gebührenreduzierung, Dringlichkeit, beste Zeiten zum Anrufen):

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Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen komplett an diese Anschrift:
Bundeszentralstelle Patientenverfügung

V.I.S.I.T.E. Ambulantes Hospiz & Palliativberatung

10179 Berlin • Wallstraße 65

+49 30 613904-12, -32 oder -19
2004–2012



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Datum und Unterschrift des Auftraggebers

Betrifft nur schwere Gehirnschädigungen mit Verlust der Fähigkeit, Einsichten zu ge­win­nen, Kontakt aufzunehmen und gezielt Be­we­gun­gen auszuführen. Währenddessen sind lebenswichtige Körperfunktionen wie Atmung, Darm- oder Nierentätigkeit i. a. R. erhalten sowie möglicherweise die Fähigkeit zu Em­pfin­dun­gen. Betroffene müssen künstlich mit Nah­rung und Flüssigkeit versorgt werden und sind schwerst pflegebedürftig. Patienten im Wach­koma (deren Blick ins Leere geht) sind ebenso bettlägerig wie Komapatienten mit ge­schlos­se­nen Augen.
Es handelt sich dabei häufig um Zustände von Dauerbewusstlosigkeit oder um wach­ko­ma­ähn­liche Krankheitsbilder, die mit einem voll­ständigen oder weitgehenden Ausfall der Groß­hirn­funktionen (des Bewusst­seins) ein­her­ge­hen. Dies gilt für direkte Ge­hirn­schä­di­gun­gen z. B. durch Kopf­ver­let­zung ebenso wie für indirekte z. B. nach Wiederbelebung. In seltenen Fällen können sich auch bei Ko­ma­pa­ti­en­ten nach Jahren noch günstige Ent­wick­lun­gen einstellen. Eine sichere Vor­aus­sa­ge, ob die betroffene Person zu diesen wenigen gehören wird oder zur Mehrzahl derer, die ihr Leben lang im Koma betreut werden müssen, ist bislang nicht möglich.
Es handelt sich dabei um irreversible Ge­hirn­schädigungen infolge eines weit fort­ge­schrit­te­nen Hirnabbauprozesses, wie sie am häu­fig­sten bei Demenzerkrankungen (z. B. Alz­hei­mer'sche Erkrankung) eintreten. Im Spät­sta­di­um, um welches es hier aus­schließ­lich geht, erkennt der Kranke selbst nahe Angehörige nicht mehr und ist schließlich auch nicht mehr in der Lage, trotz Hilfestellung Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu sich zu nehmen.
Nur in Extremsituationen ist gelegentlich die zur Symptomkontrolle notwendige Dosis von Schmerz- und Beruhigungsmitteln so hoch, dass eine geringe Lebenszeitverkürzung (als "indirekte" erlaubt) oder Be­wusst­seins­dämp­fung (als sog. palliative Sedierung ggf. be­ab­sich­tigt) damit verbunden sein kann. Eine fach­ge­rech­te lindernde Behandlung – ein­schließ­lich der Gabe von Morphin – führt in der Regel jedoch nicht zu diesen Folgen.
Das Stillen von Hunger und Durst als sub­jek­tive Empfindungen gehört zu jeder lindernden Therapie. Viele schwerkranke Menschen ha­ben allerdings kein Hun­ger­ge­fühl; dies gilt praktisch ausnahmslos für Sterbende und wahrscheinlich auch für Wachkoma-Patienten. Das Durstgefühl ist bei Schwerkranken zwar länger vorhanden, kann aber am besten durch Anfeuchten der Atemluft und durch fach­ge­rech­te Mundpflege gelindert werden. Die Zu­fuhr insbesondere von großen Flüs­sig­keits­men­gen bei Sterbenden gilt eher als schäd­lich, weil sie zu Beschwerden infolge von Was­ser­an­samm­lung führen kann.
Versuche zur Wiederbelebung – nach ein­ge­tre­te­nem Herzstillstand – sind nicht lei­dens­min­dernd, sondern ausschließlich le­bens­er­hal­tend. Wiederbelebung absolut untersagen zu wollen, kann v. a. für hochbetagte und schwer kranke Menschen infrage kommen. Gelegentlich kann es im Rahmen von (noch) geplanten medizinischen Eingriffen zu kurzfristigen Problemen kommen, die sich durch Wiederbelebungsmaßnahmen ohne Folgeschäden beheben lassen. Ansonsten muss mit zunehmend schweren Folgeschäden (z. B. Wachkoma) gerechnet werden, wenn der Herz-Kreislaufstillstand 5–10 Minuten zurückliegt. Denn das empfindliche Ge­hirn­ge­we­be ist mangels Sauerstoff sonst ir­re­ver­si­bel geschädigt.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Unfähigkeit Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise aufzunehmen nur ca. fünf Wochen ohne Magensonde am Leben erhal­ten werden können.
Bevollmächtigte(r), eine Vertrauensperson, die Sie schriftlich bevollmächtigt haben Ihre Interessen zu vertreten. Musterformulare für die Bestimmung Ihrer Bevollmächtigten kön­nen Sie unter dem Menüpunkt Vor­sor­ge­for­mu­la­re herunterladen (wenn Sie hier klicken öffnet sich die Seite in einem neuen Fenster; nach dem Schließen des Fensters sind Sie wieder auf dieser Seite).
Vgl. § 3 Abs. 2 des Transplantationsgesetzes:
(2) Die Entnahme von Organen ist unzulässig, wenn
1. die Person, deren Tod festgestellt ist, der Organentnahme widersprochen hatte,
2. nicht vor der Entnahme bei dem Organ­spen­der der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Ver­fah­rens­regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist.

Wenn schwere Dauer­schä­den bzw. bleibende Pfle­ge­be­dürf­tig­keit absehbar sind.
Wenn bei Bewusstlosigkeit nach 72 Stunden keine Zeichen der zerebralen Erholung (Schmerzreflex, Pupillenreaktion, Lidschlussreflex) festzustellen sind.

Als Interpretationshilfe zu Ihrer Patien­ten­ver­fü­gung können Sie eine persönliche Dar­stel­lung erstellen und beifügen. Diese gilt v. a. für nicht ausdrücklich bzw. hinreichend konkret geregelte Situationen. Sie können das formlos auf einem Beiblatt tun oder sich dieses For­mu­lar herunterladen: Wertvorstellungen. Es wird in einem neuen Fenster geöffnet. Nach dem Schließen sind Sie wieder auf dieser Seite.
Für eine differenziertere Patientenverfügung ohne Reichweitenbeschränkung empfehlen wir die von Experten individuell erstellte Optimal-Patientenverfügung des HVD. Näheres dazu können Sie erfahren, wenn Sie auf den fol­gen­den Link klicken (dann öffnet sich ein neues Fenster. Nach dem Schließen sind Sie wieder auf dieser Seite): Optimale Patienten­ver­fügung.
Das schließt die Benachrichtigung des Haus- oder Bereitschaftsarztes nicht aus.
Bei Herz-Kreislauf-Stillstand steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Gehirnschädigung durch Sauerstoffmangel stetig an (nach fünf Minuten auf über 50 %) nur noch im so genannten vegetativen Stadium ("Wachkoma") zu überleben.
SPV-BroschüreZusatzblattGesundheitsvollmachtVorsorgevollmachtBetreuungsverfügung