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Begriffserklärung
Alzheimer Erkrankung: fortschreitender
Gehirngewebeschwund, Nachlassen der geistigen Fähigkeiten, Form der
Demenz, die zu Gedächtnisstörung, Orientierungs- und Ratlosigkeit führt,
später zu Affektstörungen, Inkontinenz (unwillkürlicher Abgang von Stuhl
und Harn), Nicht-Mehr-Erkennen von Angehörigen, völligem
Persönlichkeitszerfall.
Antibiotika: Medikamente, welche die
Vermehrung von Bakterien hemmen bzw. diese abtöten (z. B. Penicillin).
Beatmung, künstliche: Dauerhafter Ersatz oder kurzzeitige
Unterstützung der spontanen Atemtätigkeit durch Apparate.
Bewusstseinsdämpfende Mittel: Wenn alle anderen Maßnahmen der Linderung versagt haben, können in der Final-
oder Sterbephase bewußstseinsdämpfende Mittel gezielt zur sog. palliativen oder
terminalen Sedierung verabreicht werden. Verwendet werden dämpfende und/oder
angstmindernde Beruhigungsmittel, Schlafmittel, Narkotika, Sedativa (am
typischsten etwa Benzodiazepin, Diazepam; auch Neuroleptika).
Eine Medikation zusammen mit Schmerzmitteln ist häufig. Eine gewünschte
Sedierungstiefe und -art (dauerhaft oder unterbrochen) wird je nach Situation
vom Arzt festgelegt, kontrolliert und bei Bedarf angepasst. Dies geschieht mit
(vorsorglichem) Einverständnis des betroffenen, an schwerer Symptomatik
leidenden Patienten (oder seines Vertreters). Zu unterscheiden davon ist die u. U. fragwürdige Ruhigstellung von Psychiatriepatienten oder
Pflegeheimbewohnern zur "Arbeitserleichterung" des Personals.
Demenz: So genannte „Verblödung“, geistiger Verfall. Vorkommen
bei Gefäßsklerosen (Altersdemenz), Gehirnschädigung, Alzheimer-Krankheit,
symptomatischen Psychosen (schwerwiegende Störungen der psychischen
Grundfunktionen).
Dialyse: Medizinischapparative Blutwäsche bei akutem oder
chronischem Nierenversagen, zur Verhinderung einer Harnvergiftung.
Durstgefühl: Dieses ist bei Schwerkranken eindeutig länger als
das Hungergefühl vorhanden, vor allem als quälende Mundtrockenheit. Zur
Linderung im Sterben viel wichtiger und meist besser ist das Anfeuchten
der Atemluft und vor allem eine kunstgerechte Mundpflege (auch Gabe von
Eistückchen). Umgekehrt kann die Zufuhr zu großer Flüssigkeitsmengen bei
Sterbenden sogar qualvoll und schädlich sein, weil sie zu
Wasseransammlungen und Folgebeschwerden wie Atemnot u. a. führt. Die
subjektiven Auswirkungen der Wasserabnahme im Körper (Dehydration)
müssen im Einzelfall abgeklärt werden. Zumindest eine Reduktion
künstlicher Flüssigkeitszufuhr bei erloschenem Durstgefühl ist jedoch aus
heutiger palliativmedizinischer Sicht angezeigt.
Ernährung, künstliche: Erfolgt mittels Infusion (Einfließen lassen
einer Nährlösung in die Vene), mittels Mund- oder Nasensonde (weicher
Gummischlauch) oder heute meist durch eine so genannte PEG-Magensonde
(dünner Schlauch durch die Bauchdecke direkt in den Magen). Die PEG-Sonde
setzt einen Eingriff voraus, der von Ärzten nicht ohne
Einverständniserklärung des Patienten oder seines Willensvertreters
vorgenommen werden darf. Diese Methode ist erst vor wenigen Jahren zum
Standard in der Pflegetechnik geworden, vor allem auch zur künstlichen
Ernährung über eine Zeitdauer von Jahren.
Gehirnschädigung, schwere: Unfähigkeit zu bewusstem Denken, zum
Gewinnen von Einsichten, i. d. R. zu gezielten Bewegungen. Als
Schädel-Hirn-Trauma bezeichnet man im umfassenden Sinn Kopfverletzungen
mit Gehirnbeteiligung. Die Schwere kann von einfacher Schädelprellung bis
hin zu gefürchteter Bewusstlosigkeit erst nach symptomfreiem Intervall
reichen. Die Rehabilitation erfordert eine langfristige Behandlung in
entsprechenden Einrichtungen.
Hospizversorgung:
Bei unheilbar Schwerstkranken und Sterbenden (meist Krebspatienten)
durch sorgfältige Basispflege, Schmerztherapie, psychosoziale Ansprache
und spirituelle Sterbebegleitung, wobei "aktive" Sterbehilfe als
gezielte Todesbeschleunigung ethisch abgelehnt wird. I. d. R.
ambulant, d. h. zu Hause, unter Beteiligung ehrenamtlicher
Helfer/innen. Stationäre Aufnahme nur, wenn eine häusliche Versorgung
nicht mehr möglich ist und zur Kontrolle von Symptomen (weit
fortgeschrittener Tumor, ständiges Erbrechen, Erstickungsgefahr,
Angstzustände, zentralnervöser Störung). Es gibt weiterhin erhebliche
regionale Unterschiede.
Hungergefühl: Das Stillen von Hunger- und Durstgefühl gehört zu
den Basismaßnahmen jeder lindernden Therapie. Viele Schwerkranke, dies
gilt ausnahmslos im Sterbeprozess, mit großer Wahrscheinlichkeit auch im
Wachkoma, haben allerdings kein Hungergefühl mehr. Künstliche Ernährung
kann dann nicht mehr als lindernde Maßnahme betrachtet werden.
Intensivmedizin: apparative und fachpersonelle Voraussetzungen
zur Überwachung und Therapie im akuten Notfall, bei Operationen, auch bei
chronischer Abhängigkeit von maschineller Lebensverlängerung (z. B. von
künstlicher Beatmung und Dialyse).
Koma: Zustand tiefster, durch äußere Reize nicht zu
unterbrechende Bewusstlosigkeit mit sehr verschiedenen Ursachen (wie
Stoffwechselentgleisung bei Diabetes, schwere Nieren- und Lebererkrankung,
hirnorganische Verletzung und Blutung). Bei medizinischer Behandlung ist
Lebensgefahr und Aussicht, wieder zu erwachen, sehr differenziert zu
betrachten (siehe auch: Wachkoma). Die Patienten sind bettlägerig und
müssen künstlich mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt werden.
Morphin:
Gewonnen aus Opium, Oberbegriff auch Opioide. Indikation für den
medizinischen Einsatz sind stärkste Schmerzen, die durch andere weniger
wirksame Schmerzmittel nicht mehr gelindert werden können (Stufenschema
der WHO). Beispiel hierfür ist z. B. der unerträgliche Tumorschmerz bei
Krebserkrankungen. Auch bei akuten Schmerzen durch Unfälle oder
Herzinfarkt sowie qualvoll empfundenen Erstickungssymptomen ist Morphin
und verwandte Substanzen Mittel der Wahl. Weniger wirksam ist Morphin
bei sog. "neuropathischen" Schmerzen. Morphin wird in Form von
(Retard-)Kapseln und Tabletten, als Pflaster, Zäpfchen oder als
Injektionslösung verabreicht. Auch narkotisierende Wirkung möglich,
ggf. unerwünschte Nebenwirkungen wie Verstopfung und oberflächlich
werdender Atem. Bei palliativmedizinisch
fachgerechter Dosierung wirkt Morphin allerdings nicht
bewusstseinstrübend und auch nicht lebensverkürzend - im Gegenteil,
denn Schmerzbefreiung wirkt eher lebensverlängernd. Kontrolle des
Behandlungsverlaufes durch den Arzt kommt besondere Bedeutung zu.
Morphin unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz und ist mit vielen
Vorurteilen behaftet.
Narkotika: Betäubende Medikamente, die geeignet sind, eine
Narkose herbeizuführen (umfassende aber rückführbare Lähmung des
Zentralnervensystems mit weitestgehender Ausschaltung von Bewusstsein,
Schmerzempfinden, Reflexen, jedoch bei erhaltener Funktionsfähigkeit
lebenswichtiger Zentren). Narkotika sind von Schlafmitteln und Sedativa
(dämpfende Beruhigungsmittel) nicht scharf abzugrenzen.
Palliativmedizin:
Ganzheitlich-interdisziplinäres medizinisches Behandlungskonzept. Alle
angezeigten Maßnahmen zur Linderung von psychischen und körperlichen
Symptomen, Schmerzen und Beschwerden bei unheilbar Kranken (v. a.
Krebspatienten). Palliative Medizin zielt auf Stabilisierung und auf
Lebensqualität bis zum Schluss, und wirkt dadurch i. d. R.
eher lebensverlängernd, wenngleich auf technische Hochleistungsmedizin
grundsätzlich verzichtet wird (zur Symptomkontrolle bei Schwerstkranken
und Sterbenden siehe auch unter: Hospizversorgung).
Ob Eingriffe, Tumorbestrahlungen oder auch Operationen bei schwerer
Krankheit lebensverlängernd oder nur noch lindernd wirken, ist nicht
immer klar abzugrenzen.
Wachkoma: Auch: Apallisches Syndrom. Dauerhafter Ausfall der
Großhirnrinde, häufig nach Sauerstoffunterversorgung während
Wiederbelebungsmaßnahmen (Reanimation). Es fehlt jede Ansprechbarkeit und
Reizbeantwortung, es sind im Wesentlichen nur die vegetativen Funktionen
(Atmung, Kreislauf, Darm oder Niere) erhalten. Ebenfalls kann ein
Wach-Schlafrhythmus noch erkennbar sein. In seltenen Ausnahmefällen finden
Patienten noch nach Jahren intensiver Pflegebedürftigkeit und Behandlung in ein
selbst bestimmtes Leben zurück.
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