Über uns Übersicht Hintergründe Häufige Fragen Patientenverfügung Vorsorgeformulare


Begriffserklärung

Alzheimer Erkrankung: fortschreitender Gehirngewebeschwund, Nachlassen der geistigen Fähigkeiten, Form der Demenz, die zu Gedächtnisstörung, Orientierungs- und Ratlosigkeit führt, später zu Affektstörungen, Inkontinenz (unwillkürlicher Abgang von Stuhl und Harn), Nicht-Mehr-Erkennen von Angehörigen, völligem Persönlichkeitszerfall.

Antibiotika: Medikamente, welche die Vermehrung von Bakterien hemmen bzw. diese abtöten (z. B. Penicillin).

Beatmung, künstliche: Dauerhafter Ersatz oder kurzzeitige Unterstützung der spontanen Atemtätigkeit durch Apparate.

Bewusstseinsdämpfende MittelWenn alle anderen Maßnahmen der Linderung versagt haben, können in der Final- oder Sterbephase bewußstseinsdämpfende Mittel gezielt zur sog. palliativen oder terminalen Sedierung verabreicht werden. Verwendet werden dämpfende und/oder angstmindernde Beruhigungsmittel, Schlafmittel, Narkotika, Sedativa (am typischsten etwa Benzodiazepin, Diazepam; auch Neuroleptika). Eine Medikation zusammen mit Schmerzmitteln ist häufig. Eine gewünschte Sedierungstiefe und -art (dauerhaft oder unterbrochen) wird je nach Situation vom Arzt festgelegt, kontrolliert und bei Bedarf angepasst. Dies geschieht mit (vorsorglichem) Einverständnis des betroffenen, an schwerer Symptomatik leidenden Patienten (oder seines Vertreters). Zu unterscheiden davon ist die u. U. fragwürdige Ruhigstellung von Psychiatriepatienten oder Pflegeheimbewohnern zur "Arbeitserleichterung" des Personals.

Demenz: So genannte „Verblödung“, geistiger Verfall. Vorkommen bei Gefäßsklerosen (Altersdemenz), Gehirn­schädigung, Alzheimer-Krankheit, symptomatischen Psychosen (schwerwiegende Störungen der psychischen Grundfunktionen).

Dialyse: Medizinischapparative Blutwäsche bei akutem oder chronischem Nieren­versagen, zur Verhinderung einer Harnvergiftung.

Durstgefühl: Dieses ist bei Schwerkranken eindeutig länger als das Hungergefühl vorhan­den, vor allem als quälende Mundtrockenheit. Zur Linderung im Sterben viel wichtiger und meist besser ist das Anfeuchten der Atemluft und vor allem eine kunstgerechte Mundpflege (auch Gabe von Eistückchen). Umgekehrt kann die Zufuhr zu großer Flüssigkeitsmengen bei Sterbenden sogar qualvoll und schädlich sein, weil sie zu Wasseran­sammlungen und Folgebeschwerden wie Atemnot u. a. führt. Die subjektiven Auswirkungen der Wasserabnahme im Körper (Dehydration) müssen im Einzelfall abgeklärt werden. Zumindest eine Reduktion künstlicher Flüssigkeitszufuhr bei erloschenem Durstgefühl ist jedoch aus heutiger palliativmedizinischer Sicht angezeigt.

Ernährung, künstliche: Erfolgt mittels Infusion (Einfließen lassen einer Nährlösung in die Vene), mittels Mund- oder Nasensonde (weicher Gummischlauch) oder heute meist durch eine so genannte PEG-Magensonde (dünner Schlauch durch die Bauchdecke direkt in den Magen). Die PEG-Sonde setzt einen Eingriff voraus, der von Ärzten nicht ohne Einverständniserklärung des Patienten oder seines Willensvertreters vorgenom­men werden darf. Diese Methode ist erst vor wenigen Jahren zum Standard in der Pflegetechnik geworden, vor allem auch zur künstlichen Ernährung über eine Zeitdauer von Jahren.

Gehirnschädigung, schwere: Unfähigkeit zu bewusstem Denken, zum Gewinnen von Ein­sichten, i. d. R. zu gezielten Bewegungen. Als Schädel-Hirn-Trauma bezeichnet man im umfassenden Sinn Kopfverletzungen mit Gehirnbeteiligung. Die Schwere kann von einfacher Schädelprellung bis hin zu gefürchteter Bewusstlosigkeit erst nach symptomfreiem Intervall reichen. Die Rehabilitation erfordert eine langfristige Behandlung in entsprechenden Einrichtungen.

Hospizversorgung: Bei unheilbar Schwerstkranken und Sterbenden (meist Krebspatienten) durch sorgfältige Basispflege, Schmerztherapie, psychosoziale Ansprache und spirituelle Sterbebegleitung, wobei "aktive" Sterbehilfe als gezielte Todesbeschleunigung ethisch abgelehnt wird. I. d. R. ambulant, d. h. zu Hause, unter Beteiligung ehrenamtlicher Helfer/innen. Stationäre Aufnahme nur, wenn eine häusliche Versorgung nicht mehr möglich ist und zur Kontrolle von Symptomen (weit fortgeschrittener Tumor, ständiges Erbrechen, Erstickungsgefahr, Angstzustände, zentralnervöser Störung). Es gibt weiterhin erhebliche regionale Unterschiede.

Hungergefühl: Das Stillen von Hunger- und Durstgefühl gehört zu den Basismaß­nah­men jeder lindernden Therapie. Viele Schwerkranke, dies gilt ausnahmslos im Sterbe­prozess, mit großer Wahrscheinlichkeit auch im Wachkoma, haben allerdings kein Hungergefühl mehr. Künstliche Ernährung kann dann nicht mehr als lindernde Maß­nahme betrachtet werden.

Intensivmedizin: apparative und fachpersonelle Voraussetzungen zur Überwachung und Therapie im akuten Notfall, bei Operationen, auch bei chronischer Abhängigkeit von maschineller Lebensverlängerung (z. B. von künstlicher Beatmung und Dialyse).

Koma: Zustand tiefster, durch äußere Reize nicht zu unterbrechende Bewusstlosigkeit mit sehr verschiedenen Ursachen (wie Stoffwechselentgleisung bei Diabetes, schwere Nieren- und Lebererkrankung, hirnorganische Verletzung und Blutung). Bei medizinischer Behandlung ist Lebensgefahr und Aussicht, wieder zu erwachen, sehr differenziert zu betrachten (siehe auch: Wachkoma). Die Patienten sind bettlägerig und müssen künstlich mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt werden.

Morphin: Gewonnen aus Opium, Oberbegriff auch Opioide. Indikation für den medizinischen Einsatz sind stärkste Schmerzen, die durch andere weniger wirksame Schmerzmittel nicht mehr gelindert werden können (Stufenschema der WHO). Beispiel hierfür ist z. B. der unerträgliche Tumorschmerz bei Krebserkrankungen. Auch bei akuten Schmerzen durch Unfälle oder Herzinfarkt sowie qualvoll empfundenen Erstickungssymptomen ist Morphin und verwandte Substanzen Mittel der Wahl. Weniger wirksam ist Morphin bei sog. "neuropathischen" Schmerzen. Morphin wird in Form von (Retard-)Kapseln und Tabletten, als Pflaster, Zäpfchen oder als Injektionslösung verabreicht. Auch narkotisierende Wirkung möglich, ggf. unerwünschte Nebenwirkungen wie Verstopfung und oberflächlich werdender Atem. Bei palliativmedizinisch fachgerechter Dosierung wirkt Morphin allerdings nicht bewusstseinstrübend und auch nicht lebensverkürzend - im Gegenteil, denn Schmerzbefreiung wirkt eher lebensverlängernd. Kontrolle des Behandlungsverlaufes durch den Arzt kommt besondere Bedeutung zu. Morphin unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz und ist mit vielen Vorurteilen behaftet.

Narkotika: Betäubende Medikamente, die geeignet sind, eine Narkose herbeizuführen (umfassende aber rückführbare Lähmung des Zentralnervensystems mit weitest­gehender Ausschaltung von Bewusstsein, Schmerz­empfinden, Reflexen, jedoch bei erhaltener Funktionsfähigkeit lebenswichtiger Zentren). Narkotika sind von Schlafmitteln und Sedativa (dämpfende Beruhigungsmittel) nicht scharf abzugrenzen.

Palliativmedizin: Ganzheitlich-interdisziplinäres medizinisches Behandlungskonzept. Alle angezeigten Maßnahmen zur Linderung von psychischen und körperlichen Symptomen, Schmerzen und Beschwerden bei unheilbar Kranken (v. a. Krebspatienten). Palliative Medizin zielt auf Stabilisierung und auf Lebensqualität bis zum Schluss, und wirkt dadurch i. d. R. eher lebensverlängernd, wenngleich auf technische Hochleistungsmedizin grundsätzlich verzichtet wird (zur Symptomkontrolle bei Schwerstkranken und Sterbenden siehe auch unter: Hospizversorgung). Ob Eingriffe, Tumorbestrahlungen oder auch Operationen bei schwerer Krankheit lebensverlängernd oder nur noch lindernd wirken, ist nicht immer klar abzugrenzen.

Wachkoma: Auch: Apallisches Syndrom. Dauerhafter Ausfall der Großhirnrinde, häufig nach Sauer­stoff­unter­versorgung während Wiederbelebungsmaßnahmen (Reanimation). Es fehlt jede Ansprechbarkeit und Reizbeantwortung, es sind im Wesentlichen nur die vegetativen Funktionen (Atmung, Kreislauf, Darm oder Niere) erhalten. Ebenfalls kann ein Wach-Schlafrhythmus noch erkennbar sein. In seltenen Ausnahmefällen finden Patienten noch nach Jahren intensiver Pflegebedürf­tigkeit und Behandlung in ein selbst bestimmtes Leben zurück.

Zum Seitenanfang
 

Home Erfahrungen Begriffserklärung Broschüren Vorträge Links Impressum

V.I.S.I.T.E. Ambulantes Hospiz & Palliativberatung

Logo des Paritätischen Wohlfahrtsverband

Logo Stiftung Menschenwürdiges Sterben

Logo Humanistischer Verband Deutschlands