|
Vorsorgeformulare
Zusätzlich zur Patientenverfügung empfehlen wir die folgenden
Vorsorgeformulare:
Zum online Ausfüllen und Ausdrucken benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader,
den Sie
hier herunterladen können.
|
|
(Vorsorge)Vollmachten
Mit einer (Vorsorge)Vollmacht können Sie eine andere Person vorsorglich für einen späteren Krankheitsfall
bevollmächtigen. Voraussetzung ist die Geschäftsfähigkeit. Damit geben Sie einem Vertrauten (z. B.
Ehegatten, Freundin) die Möglichkeit, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie
Ihre Angelegenheiten – vielleicht auch nur vorübergehend – nicht
mehr selbst regeln können. Andernfalls müsste das Amtsgericht einen Betreuer
bestellen. Die (Vorsorge)Vollmacht hat nichts mit einem Testament zu tun.
Die beiden abgebildeten Vollmachtsformulare ergänzen einander.
|
Gesundheitsvollmacht
für medizinische und gesundheitliche Angelegenheiten (Patientenanwaltschaft)

zum Online-Ausfüllen
und Drucken |
(Vorsorge-)
Vollmacht
(für finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten)

zum Online-Ausfüllen
und Drucken |
|
Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung ist (nur dann!) sinnvoll, wenn es keine Person
des Vertrauens gibt, der Sie eine
(Vorsorge)Vollmacht erteilen wollen oder können – bzw. wenn es
zweckmäßig erscheint, die Regelung Ihrer Angelegenheiten einer gerichtlichen
Kontrolle zu unterstellen. Denn es ist das Vormundschaftsgericht, das den
Betreuer bestellt und seine Handlungen kontrolliert. Die
Betreuungsverfügung kann auch verwendet werden, wenn der Betroffene schon
nicht mehr geschäftsfähig (aber noch einsichtsfähig) ist.
|
Betreuungsverfügung

zum Online-Ausfüllen
und Drucken |
|
|
Notfallbogen
Der Notfallbogen versteht sich als 'komprimierte Patientenverfügung' in
einer besonderen Situation vor allem für die Entscheidungssituation eines
Notarztes. Im Notfallbogen wird eine zustimmende oder ablehnende
Willensäußerung zur Herz-Lungen-Wiederbelebung oder auch zu einer
Krankenhauseinlieferung dokumentiert. Der Notfallbogen wird zeitnah nach
ärztlicher Aufklärung vom Patienten unterzeichnet oder nach Ermittlung des
mutmaßlichen Willens und ärztlicher Indikation auch von seinem gesetzlichen
Vertreter. Eine Gegenzeichnung vom Arzt sowie auch der Pflegeeinrichtung / dem
Pflegedienst erhöht die Wirksamkeit. Der Notfallbogen wurde vor einigen
Jahren von Modellprojekten und verschiedenen Autoren entworfen und danach
praxisorientiert weiterentwickelt.
|
Notfallbogen

zum Online-Ausfüllen
und Drucken |
|
|
Organspendeausweis
Der Organspendeausweis, den Bürger/innen bei sich trägen,
schafft Klarheit. Wenn er nicht vorliegt, müssen im Fall des Hirntodes
(v. a. bei Unfall mit Kopfverletzung) ansonsten die Angehörigen
entscheiden; der Betroffene hätte dann keine Möglichkeit mehr, sein
Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen. Zudem entlastet der Ausweis die
Angehörigen in einer bedrückenden Situation von einer schwerwiegenden
Entscheidung. Im seit 1997 geänderten Organspendeausweis kann man das
Einverständnis zur Organspende entweder generell erteilen, oder man kann
es auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken oder einer Organspende
widersprechen. Quelle:
|
Organspendeausweis

zum Online-Ausfüllen und Drucken |
|
|
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung |
Zum Seitenanfang
|
|
Alle Bilder, Texte und
Downloads auf dieser Seite unterliegen dem Urheberrecht. Eine Nutzung
dieser Daten außer zu privaten Zwecken (auch auszugsweise) ist ohne eine
schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
Für Daten verlinkter Anbieter sind diese zuständig und verantwortlich. |