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Vorsorgeformulare

Zusätzlich zur Patientenverfügung empfehlen wir die folgenden Vorsorgeformulare:
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(Vorsorge)Vollmachten

Mit einer (Vorsorge)Vollmacht können Sie eine andere Person vorsorglich für einen späteren Krankheitsfall bevollmächtigen. Voraussetzung ist die Geschäftsfähigkeit. Damit geben Sie einem Vertrauten (z. B. Ehegatten, Freundin) die Möglichkeit, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie Ihre Angelegenheiten – vielleicht auch nur vor­über­gehend – nicht mehr selbst regeln können. Andernfalls müsste das Amtsgericht einen Betreuer bestellen. Die (Vorsorge)Vollmacht hat nichts mit einem Testament zu tun. Die beiden abgebildeten Vollmachtsformulare ergänzen einander.
 

Gesundheitsvollmacht
für medizinische und
gesundheitliche Angelegenheiten
(Patientenanwaltschaft)
Gesundheitsvollmacht
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(Vorsorge-)
Vollmacht
(für finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten) Vorsorgevollmacht
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Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist (nur dann!) sinnvoll, wenn es keine Person des Vertrauens gibt, der Sie eine (Vorsorge)Vollmacht erteilen wollen oder können – bzw. wenn es zweckmäßig erscheint, die Regelung Ihrer Angelegenheiten einer gerichtlichen Kontrolle zu unterstellen. Denn es ist das Vormundschaftsgericht, das den Betreuer bestellt und seine Handlungen kontrolliert. Die Betreuungsverfügung kann auch verwendet werden, wenn der Betroffene schon nicht mehr geschäftsfähig (aber noch einsichtsfähig) ist.
 


Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung
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Notfallbogen

Der Notfallbogen versteht sich als 'komprimierte Patienten­verfügung' in einer besonderen Situation vor allem für die Entscheidungssituation eines Notarztes. Im Notfallbogen wird eine zustimmende oder ablehnende Willensäußerung zur Herz-Lungen-Wiederbelebung oder auch zu einer Krankenhauseinlieferung dokumentiert. Der Notfall­bogen wird zeitnah nach ärztlicher Aufklärung vom Patienten unterzeichnet oder nach Ermittlung des mutmaßlichen Willens und ärztlicher Indikation auch von seinem gesetzlichen Vertreter. Eine Gegenzeichnung vom Arzt sowie auch der Pflegeeinrichtung / dem Pflegedienst erhöht die Wirksamkeit. Der Notfallbogen wurde vor einigen Jahren von Modellprojekten und verschiedenen Autoren entworfen und danach praxisorientiert weiterentwickelt.
 


Notfallbogen

Notfallbogen
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Organspendeausweis

Der Organspendeausweis, den Bürger/innen bei sich trägen, schafft Klarheit. Wenn er nicht vorliegt, müssen im Fall des Hirntodes (v. a. bei Unfall mit Kopfverletzung) ansonsten die Angehörigen entscheiden; der Betroffene hätte dann keine Möglichkeit mehr, sein Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen. Zudem entlastet der Ausweis die Angehörigen in einer bedrückenden Situation von einer schwerwiegenden Entscheidung. Im seit 1997 geänderten Organ­spende­ausweis kann man das Einverständnis zur Organspende entweder generell erteilen, oder man kann es auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken oder einer Organspende widersprechen.

Quelle:


Organspendeausweis

Organspendeausweis
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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

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