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Erfahrungen mit Patientenverfügungen

Meine 84-jährige Mutter hatte eine Patientenverfügung, in der sie einzelne medizinische Maßnahmen wünschte und ablehnte. Sie lebte in einem Pflegeheim, als ein Blasenkarzinom festgestellt wurde und sie nur noch sterben wollte. Ihre Demenz nahm zu und ich übernahm als Bevollmächtige die Vertretung in gesundheitlichen Angelegenheiten und sprach mit der Hausärztin, dem Urologen, der Heimleitung und dem Pflegepersonal über die Wünsche meiner Mutter und wie ihr Sterben im Heim zu gestalten sei. Die Patientenverfügung meiner Mutter war dabei wertvoll, denn jeder konnte ihre Wünsche nachlesen. Meine Mutter starb nachts völlig unbemerkt in den frühen Morgenstunden. Zuvor war sie mehrere Male kurz vorm Sterben gewesen und jeder hatte geglaubt, jetzt sei es soweit, doch sie erholte sich wieder. Vor diesem Auf und Ab schützt keine Patientenverfügung.

– Regine Bernstein-Bothe


Mein 77-jähriger Vater hatte eine Patientenverfügung, die besagte, dass er Notfallmedizin ablehnt. Er litt unter einem Schmerzsyndrom, Diabetes und beginnender Demenz, und war schon sehr schwach. Schon länger hatte er sterben wollen, weil ihm sein Leben zu einer unerträglichen Last geworden war. Seit einem Monat war er in einem Pflegeheim, weil ich zuletzt bis zu sechs Stunden am Tag bei ihm sein musste und dazu nicht mehr in der Lage war. Ein Notarzt war gerufen worden, der anrief und mir sagte, dass mein Vater eine Lungenentzündung entwickeln würde und er ihn unter normalen Umständen ins Krankenhaus einweisen würde. Was ihn davon abhielt war seine Patientenverfügung. Er wollte von mir als Bevollmächtigtem wissen, was er tun solle. Darauf fragte ich ihn was die Patientenverfügung seiner Meinung nach für diesen Fall aussagen würde. Der Arzt erwiderte, dass mein Vater nicht behandelt werden wolle, worauf ich sagte dass man ihm dann doch seinen Willen lassen sollte. Die Antwort des Arztes überraschte und bestärkte mich, denn er sagte, dass er das auch so entschieden hätte, wenn es sein Vater gewesen wäre.

– Frank S.

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