Das sagen unsere Klienten:

Ich finde das Formular gut und hilfreich. Es hilft dabei, sich über die Details des "Ernst­falles" klarer zu werden. Ich freue mich, dass mir dieser Raum zu einer weit­gehen­den Autonomie bei meinem Ableben eröffnet wird.


Ich fand die Fragen verständlich und eindeutig.


Sehr übersichtliche und selbst­er­klärende Vorlage.

 Seit 2009 Gesetz!

Patientenverfügung

Nach unserem Ermessen sind alle Fragen gestellt und unmissverständlich formuliert.


Für uns war alles sehr klar und verständlich. Wichtiger noch, dass wir damit bestens in der Lage waren dies mit der Betroffenen durch­zu­arbeiten.


Es ist wichtig eine solche Verfügung klar ab­zu­fassen. Diese Form ist eindeutig und über­sicht­lich.

 

Standard-Patientenverfügung
(Vorder- und Rückseite)

 

 
Patientenverfügungen wurden vom Bundestag am 18.06.2009 gesetzlich verankert!
 

Hier können Sie sich eine Standard-Patientenverfügung zusammenstellen, die auf Textbausteinen und Formu­lie­rungs­hilfen herausgegeben vom Bundes­minis­teri­um der Justiz (BMJ), unter Einbeziehung der „Bayerischen Patientenverfügung“ aufbaut. Sie wird Ihnen auf dem Postweg in zweifacher Ausfertigung unterschriftsreif zugesandt (zusammen mit Vorsorgevollmachen und einem Hinweiskärtchen zum Bei-sich-tragen). Die Optionen zu Behandlungssituationen sind von einer interdisziplinären Expertengruppe erarbeitet worden. Daran mitgewirkt haben namhafte Palliativmediziner und Juristen, Vertreter der Ärzteschaft und Vor­mund­schafts­gerichte, der Kirchen und anderer gesellschaftlich relevanter Organisationen. Dieses Modell basiert auf allgemein anerkannten Standards im Sinne eines größtmöglichen gesellschaftlichen Konsenses. Es ist von hospizlichem Gedankengut inspiriert.
 

Hier gelangen Sie direkt zum Online-Eingabeformular, wenn Sie eine solche Standard-Patientenverfügung wünschen.
 

Eine medizinisch fachkundige Beratung durch die Bundeszentralstelle Patienten­verfügung oder einen ver­mit­teln­den Koopera­tions­partner, ist im Service inbegriffen.
 

Unsere Sprechzeiten sind:
Mo., Di., Do. und Fr. 10–17 Uhr, Tel. +49 30 613904-12 oder -32.

 

Beachten Sie bitte auch die Grenzen der Individualität und Selbstbestimmung bei einer Standard-Patientenverfügung.
 

Wenn Sie das erste Mal auf diesen Seiten sind, empfiehlt es sich zunächst die Übersicht über kostenfreie oder gebühren­pflichtige Angebote anzusehen. Andernfalls können Sie gleich zum Online-Eingabeformular für eine Standard-Patientenverfügung gehen. Dabei auftauchende Fragen können Sie natürlich auch mit der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens besprechen.